Vollversammlung: Mitgliedskirchen zur Nominierung von Delegierten aufgerufen

7. Mär. 2022
Der LWB strebt bei seinen Versammlungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und den Generationen an. Foto: LWB/Albin Hillert

Der LWB strebt bei seinen Versammlungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und den Generationen an. Foto: LWB/Albin Hillert

Vorfreude auf die Versammlung als weltweite Kirchengemeinschaft  

GENF, Schweiz (LWI) – In einem Brief an die Mitgliedskirchen hat die Generalsekretärin des Lutherischen Weltbundes (LWB), Anne Burghardt, zur Nominierung von Delegierten für die Dreizehnte LWB-Vollversammlung aufgerufen, die vom 13. bis 19. September 2023 in Krakau, Polen, stattfinden wird.  

„Ich freue mich sehr auf unsere Zusammenkunft als weltweite Kirchengemeinschaft“, schrieb Burghardt. „Möge es eine Gelegenheit sein, zu erfahren, dass in Christus alles zusammenhält.“ (Kolosser 1,17)  

Die Frist für die Einreichung von Nominierungen endet am 31. Mai 2022. Die Nominierungen erfolgen online.  

Kirchen können entsprechend ihrer Mitgliederzahl zwischen einer Person (für Kirchen mit weniger als 50.000 Mitgliedern) und bis zu sieben Vertretenden (für Kirchen mit mehr als 6 Millionen Mitgliedern) nominieren. Die Kirchen sollten sich an die Quote von 40 Prozent Männern, 40 Prozent Frauen und 20 Prozent jungen Erwachsenen halten.  

„Ich fordere die Mitgliedskirchen auf, das Gleichgewicht zwischen Geschlechtern und Generationen zu beachten, zu dessen Einhaltung sich die LWB-Mitgliedskirchen gemeinsam verpflichtet haben, wenn wir als Kirchengemeinschaft zusammenkommen“, schrieb Burghardt. „Indem Sie sich als einzelne Kirchen an diese Verpflichtung halten“, können die LWB-Mitgliedskirchen „dieser gemeinsamen Verpflichtung kollektiv nachkommen.“ 

 

Von LWB/A. Weyermüller