
Exekutivkomitee
Zwischen den Ratstagungen sorgt das Exekutivkomitee für die reibungslosen Abläufe im LWB.
Das Exekutivkomitee ist dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig und muss:
- anhand der Berichte der Generalsekretärin / des Generalsekretärs die Aufsicht über das Büro der Kirchengemeinschaft führen;
- den Haushaltsplan und das Ressourcenmanagement überwachen;
- sicherstellen, dass die Tätigkeiten mit den Entscheidungen des Rats und der Strategie des LWB übereinstimmen;
- eine Leistungsbewertung für die Generalsekretärin / den Generalsekretär durchführen;
- als oberste Instanz die Abteilungsdirektorinnen und -direktoren ernennen;
- dem LWB als Personalausschuss und Verwaltungsrat dienen;
- andere Aufgaben erfüllen, die ihm vom Rat zugewiesen werden.
Mitglieder
Dem Exekutivkomitee gehören folgende Personen an:
- die Präsidentin / der Präsident
- die Vize-Präsidentinnen und Vize-Präsidenten
- die oder der Vorsitzende des Finanzausschusses
- die oder der Vorsitzende des Ausschusses für Weltdienst
- die Vorsitzenden benannter Ausschüsse