
Rat
Unser Rat leitet zwischen den Vollversammlungen die Geschäfte des LWB.
Die Ratsmitglieder werden von der Vollversammlung gewählt.
Der LWB-Rat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedskirchen, die von der Vollversammlung gewählt werden. Er tritt einmal im Jahr zusammen, um sicherzustellen, dass der LWB zufriedenstellend organisiert ist und gemäß seinem Bestimmungszweck und im Einklang mit den von der Vollversammlung getroffenen Beschlüssen geführt wird.
- Der Rat muss den Haushaltsplan des LWB beschließen und die ordnungsgemäße Kontrolle und Verwaltung der Vermögenswerte des LWB sicherstellen.
- Die geprüften Jahresabschlüsse des LWB müssen dem Rat vorgelegt und von diesem genehmigt werden.
- Bei Bedarf kann der Rat das Exekutivkomitee zur Bewilligung der geprüften Jahresabschlüsse ermächtigen.
- Der Rat muss die Strategie des LWB gemäß den von der Vollversammlung getroffenen Beschlüssen und Handlungen festlegen.
- Er wählt die Generalsekretärin bzw. den Generalsekretär. Er tagt einmal im Jahr.
Die 49 Ratsmitglieder

Mitglieder
Die LWB-Verfassung schreibt eine angemessene Vertretung von Ordinierten und Laien, Frauen, Männern und jungen Menschen vor.
Die Amtsperiode der Ratsmitglieder endet mit dem Ende der nächsten ordentlichen Vollversammlung. Die Mitglieder können einmal wiedergewählt werden.

Das Exekutivkomitee überwacht das ordnungsgemäße Funktionieren des LWB zwischen den Ratstagungen.
Das Exekutivkomitee tagt in der Regel halbjährlich, wobei eine Sitzung in Verbindung mit der Ratstagungen stattfindet.
Der Rat ernennt aus seiner Mitte Ausschüsse und Unterausschüsse, die bei Bedarf bestimmte Arbeitsbereiche steuern, und bestimmt deren Vorsitzende.
Darüber hinaus kann der Rat bis zu 21 beratende Mitglieder mit entsprechender fachlicher Kompetenz und Expertise in die Ausschüsse wählen.
Dokumente vergangener Ratstagungen (EN)
