Ab 2025 wird die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen und zu zehn Prozent aus Menschen im Alter von 27 Jahren und jünger bestehen.
Parität für Frauen und Männer, 10 Prozent junge Menschen
(LWI) – Die Landessynode Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat auf ihrer Tagung vom 23. bis zum 25. Februar ein Wahlrecht geschaffen, das Geschlechtergerechtigkeit und die Beteiligung junger Menschen sichert.
Die Synodalen beschlossen für die künftige Zusammensetzung der Landessynode eine verbindliche Geschlechterparität. Zugleich wurde eine verbindliche Quote für junge Mitglieder festgeschrieben. Künftig wird mindestens jedes zehnte Mitglied der Landessynode der Nordkirche zwischen 18 und 27 Jahren alt sein.
„Ich bin stolz, dass die Landessynode in großer Einmütigkeit diesen Schritt geschafft hat“, so Synodenpräses Ulrike Hillmann. „Dieser Beschluss ist nicht selbstverständlich. Geschlechtergerechtigkeit und damit Chancengleichheit haben sehr viele Institutionen, Unternehmen und Organisationen noch lange nicht realisiert.“
„Die Gleichstellung und Förderung unterrepräsentierter Gruppen oder Personen zur Herstellung einer möglichst gleichwertigen Teilhabe und Mitwirkung aller Gemeindeglieder an der kirchlichen Willensbildung ist ein genuin christlicher Auftrag,“ so die Kirchenleitung in ihrer Vorlage.
Stand heute setzt sich die Landessynode (156 Sitze) aus 55 Prozent Männern und 43 Prozent Frauen zusammen, drei Sitze sind zurzeit nicht besetzt. Das neue Wahlgesetz soll 2024 bei der Wahl der nächsten Landessynode erstmals umgesetzt werden.
Gleichstellung und Förderung unterrepräsentierter Gruppen oder Personen
Ziel des neuen Wahlgesetztes ist es, Gremien in gleicher Anzahl mit Männern und Frauen zu besetzen. Daher soll darauf hingewirkt werden, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen. Bei der Entsendung oder Berufung in Gremien sollen die entsendenden oder berufenden Stellen ebenso viele Frauen wie Männer berücksichtigen. Sind einzelne Personen in ein bereits gebildetes Gremium zu entsenden oder zu berufen, soll auf den Ausgleich der Geschlechterrepräsentanz geachtet werden.
„Um ein Wahlergebnis unter Beachtung von Paritätsgrundsätzen im Sinne einer Ergebnisgleichheit herzustellen, treten die Grundsätze einer freien und gleichen Wahl zugunsten des kirchlichen Interesses einer aktiven Förderung bisher benachteiligter Gruppen zurück”, heißt es in der Vorlage der Kirchenleitung zu diesem Beschluss.
Entsprechend müssten sich in der Praxis ebenso viele Frauen wie Männer aufstellen lassen, und bei der Stimmenauszählung wechselseitig jeweils die Person als gewählt festgestellt werden, die auf der jeweiligen Liste die höchste Stimmenzahl erlangt hat.
„Die Entscheidung der Nordkirche ist ein starkes Zeugnis für das Engagement unserer Mitgliedskirche für Geschlechter- und Generationengerechtigkeit als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung“, sagte Marcia Blasi, Programmreferentin für Gendergerechtigkeit und Frauenförderung beim Lutherischen Weltbund (LWB). „Und das in dem Jahr, in dem wir das 10jährige Jubiläum vom Grundsatzpapier: Gendergerechtigkeit im LWB feiern!”