Reformationsgeschichte und 50 Jahre ökumenischer Dialog

9. Apr. 2014
Treffen der Lutherisch/römisch-katholischen Kommission für die Einheit am 12.-19. Juli 2013 in Paderborn, Deutschland. © pdp - Erzbistum Paderborn

Treffen der Lutherisch/römisch-katholischen Kommission für die Einheit am 12.-19. Juli 2013 in Paderborn, Deutschland. © pdp - Erzbistum Paderborn

LWB empfiehlt „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ an Mitgliedskirchen

(LWI) – In einem gemeinsamen Schreiben haben der Lutherische Weltbund (LWB) und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen ihren jeweiligen Mitgliedskirchen die Publikation „Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“ empfohlen.

Der LWB-Rat hatte das von der Lutherisch/römisch-katholischen Kommission für die Einheit vorgelegte Dokument im Juni 2013 entgegengenommen und den Mitgliedskirchen zur vertieften Auseinandersetzung empfohlen. Nach Vorstellung der Kommission soll „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ einerseits das Reformationsgedenken 2017 begleiten, andererseits soll das Dokument 50 Jahre ökumenischen Dialog zwischen der katholischen Kirche und dem LWB reflektieren.

„‚Vom Konflikt zur Gemeinschaft‘ versucht zum ersten Mal überhaupt, auf internationaler Ebene gemeinsam die Geschichte der Reformation darzulegen, die relevanten theologischen Fragen zu analysieren, ökumenische Entwicklungen zwischen beiden kirchlichen Traditionen nachzuzeichnen und festzustellen, wo Konvergenzen erreicht wurden bzw. weiterhin Unterschiede bestehen“, so die Unterzeichner des Schreibens, Kurt Kardinal Koch, Präsident des Einheitsrates, und LWB-Generalsekretär Pfr. Martin Junge.

Anwendung auf der regionalen und lokalen Ebene

Pfarrerin Dr. Kaisamari Hintikka, Assistierende LWB-Generalsekretärin für ökumenische Beziehungen, ermutigt die Mitgliedskirchen dazu, das Dokument auf der regionalen und lokalen Ebene zu diskutieren: „Zwar gelten ökumenische Dialoge als wichtiger Bestandteil der Mission der Kirchen und richten sich auf die Berichte aus diesen Dialogen häufig hohe Erwartungen, aber dem eigentlichen Rezeptionsprozess der Dokumente wird geringere Aufmerksamkeit geschenkt“, so Hintikka.

Das Dokument enthalte, obwohl es sich auf den ersten Blick vor allem an theologische Fachleute richte, durchaus Elemente, die ein breiteres Publikum nutzen könne, so etwa das abschliessende Kapitel „Fünf ökumenische Imperative“.

Hintikka verwies auf verschiedene Beispiele aus Nord- und Lateinamerika sowie Europa, wo LutheranerInnen und KatholikInnen das Dokument bereits gemeinsam übersetzt und in Ortsgemeinden oder Studienkommissionen Diskussionen darüber angestossen haben.

Gemeinsames Leben und Zeugnis

„Wir hoffen, dass sich die katholischen und lutherischen Ortsgemeinden ermutigen lassen, zusammenzukommen und sich mit dem Dokument auseinanderzusetzen. Wir hoffen, dass sie eine solche gemeinsame Auseinandersetzung in die Lage versetzt, ihre Beziehung zu vertiefen und ihr gemeinsames Zeugnis zu stärken“, führte Hintikka aus.

Die Auseinandersetzung mit dem Dokument sollte grundsätzlich auf der ökumenischen Ebene stattfinden, betonte Hintikka. „Eine Möglichkeit besteht darin, gemeinsam Geschichten aus der lutherische-katholischen Vergangenheit des jeweiligen Kontextes zu erzählen: War es uns möglich, zusammenzuleben und gemeinsam Zeugnis zu geben? An welchen Fragen ist das gescheitert? War die jeweilige Mehrheit in der Lage, sich den Anliegen der Minderheit zu öffnen, und umgekehrt? Was können wir aus unserer gemeinsamen Geschichte lernen? Und schliesslich: wie schreiten wir miteinander voran, mit dem Ziel, die Freude am Evangelium Christi und seine Weitergabe zum wirksamen Element unseres gemeinsamen Zeugnisses vor der Welt zu machen?“ Auf diese Weise könne nach Hintikkas Einschätzung das Dokument dazu dienen, Erinnerungen zu heilen und zum gemeinsamen Zeugnis der katholischen und lutherischen Ortsgemeinden zu ermutigen.

Wie arbeiten Sie mit dem Dokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ in Ihrer Kirche? Senden Sie Ihre Erfahrungen an Anne Burghardt, Referentin für Ökumenische Beziehungen.