Universelles Verfahren zur Überprüfung der Menschenrechtslage: Myanmar und Nepal nehmen LWB-Empfehlungen an

19 Nov. 2015
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Eine Dalit-Frau in Nepal. Die Umsetzung des Gesetzes gegen Diskriminierung und Unberührbarkeit von 2011, das die Kastendiskriminierung abschafft, ist in Nepal ein wichtiges Menschenrechtsanliegen. Foto: LWB/Lucia de Vries

Eine Dalit-Frau in Nepal. Die Umsetzung des Gesetzes gegen Diskriminierung und Unberührbarkeit von 2011, das die Kastendiskriminierung abschafft, ist in Nepal ein wichtiges Menschenrechtsanliegen. Foto: LWB/Lucia de Vries

Gemeinschaften eine Stimme auf der internationalen Bühne geben

Genf, 18. November 2015 (LWI) – Die Regierungen von Myanmar und Nepal haben die Empfehlungen des Lutherischen Weltbundes anlässlich des Universellen Verfahrens zur Überprüfung der Menschenrechte (UPR = Universal Periodic Review) Anfang November akzeptiert.

Der LWB hatte einen Parallelbericht über die Menschenrechtslage in beiden Ländern vorgelegt, der vom Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR), mehreren VN-Mitgliedstaaten und schliesslich auch von den beiden Ländern selbst berücksichtigt wurde.

„Die Menschenrechtsthemen, die der LWB angesprochen hat, wurden im Plenum erörtert, und die Regierungen beider Länder stimmten dieser Darstellung im Wesentlichen zu“, erklärte Dr. Ojot Miru Ojulu, LWB-Referent für Advocacy. „So ist es uns gelungen, lokalen Gemeinschaften eine Stimme auf der globalen Bühne zu geben.“

LWB 19 Mal zitiert

Der UPR-Prozess ist ein einzigartiger Mechanismus des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, der die Menschenrechtslage in jedem der 193 UN-Mitgliedstaaten verbessern soll.  Die Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte anhand dieses Mechanismus erfolgt alle viereinhalb Jahre.  

Im Rahmen dieses Prozesses werden Nichtregierungsorganisationen aufgefordert, ihre Erkenntnisse in Berichten aus erster Hand, den so genannten Parallelberichten, vorzulegen. Diese können in den Empfehlungen berücksichtigt werden, die dem geprüften Land zur Verbesserung der Menschenrechtslage präsentiert werden.

Der LWB hat sowohl für Myanmar als auch für Nepal Parallelberichte auf der Grundlage seiner langjährigen Präsenz in beiden Ländern und auf Basis seines Engagements mit den dortigen örtlichen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft vorgelegt. Die LWB-Länderprogramme haben die Berichte nach Befragung von Gemeinschaften und Akteuren der Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern zusammengestellt und zu diesem Zweck mit Mitgliedern der Gemeinschaften, gemeindenahen Organisationen und örtlichen Behörden gesprochen.

Bereits vor der Überprüfung wurden die alternativen UPR-Berichte des LWB vom OHCHR ausgesucht und auf seiner Website veröffentlicht, so dass die Berichte publik wurden und von allen Stakeholdern eingesehen werden konnten. Die Erkenntnisse des LWB wurden ebenfalls im offiziellen OHCHR-Bericht berücksichtigt.  

„In der kurzen zehnseitigen offiziellen Zusammenfassung der NGO-Berichte hat der OHCHR die LWB-Berichte 19 Mal zitiert“, sagte Ojulu. „Der Bericht des Hohen Kommissars ging im Falle Nepals auf Themen wie das Recht auf Wohnen, das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Entwicklung ein. Für Myanmar wurden unsere Ergebnisse zu Fragen wir Recht auf Wasser, Kinderrechte und Frauenrechte zitiert. Das ist eine überzeugende Bestätigung der Glaubwürdigkeit und der Qualität der LWB-Berichte.“

Myanmars Verpflichtung

Während der Überprüfung berücksichtigten einige der bei den VN akkreditierten Regierungsmissionen, die Mitarbeitende des LWB aus Nepal und Myanmar besucht hatten, die Empfehlungen des LWB in ihren Erklärungen.  

„Die Regierungen von Myanmar und Nepal haben die meisten dieser Empfehlungen aufgegriffen, darunter auch die Empfehlung zur Einführung eines Katastersystems, für den Schutz gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen und für eine effektive Registrierung aller Kinder in Myanmar“, erklärte Ojulu.  

„Für Nepal wurde unsere Empfehlung akzeptiert, u.a. für eine effektive Durchführung des Gesetzes gegen Kastendiskriminierung und sog. Unberührbarkeit aus dem Jahre 2011 zu sorgen, Zugang zu Bildung auch für Kinder mit Behinderungen zu gewährleisten und  eine wirksame Umsetzung des Wohnungsbauprogramms sicherzustellen.“

Nach der Überprüfung führte der LWB ebenfalls Gespräche mit einem Vertreter der Regierung von Myanmar. Er versicherte dem LWB-Personal, dass seine Regierung sich verpflichtet fühle, die Menschenrechtssituation im Land zu verbessern. „Er wiederholte, dass sein Land offen für eine Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft wie dem LWB sei, wenn es um die Umsetzung der UPR-Empfehlungen in konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen gehe“, berichtete Ojulu.

Gesunde Beziehungen

Nach Aussage des LWB-Personals hat der Vertreter der Regierung von Myanmar selbst darauf hingewiesen, wie dringend die Situation der Frauenrechte verbessert werden müsse. Dies gelte auch für die Wiedereingliederung früherer Kindersoldaten in die Gesellschaft, die Rechte für Menschen mit Behinderungen und das Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung – für seine Regierung einige der Themen mit Priorität.  

„Die Art und Weise, wie der LWB und seine Partner gemeinsam an den UPR für Myanmar und Nepal gearbeitet haben, zeigt, wie internationale Instrumente bei strategisch richtiger Koordinierung von der lokalen auf die globale Ebene zu greifbaren Ergebnissen vor Ort führen und einen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechte und der Beziehungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft führen können“, sagte Ojulu abschliessend. 

 

LWF/OCS