Teilnehmende von Mitgliedskirchen und LWB-Länderprogrammen aus acht afrikanischen Ländern trafen sich in Bulawayo, Simbabwe, um sich über bewährte Methoden und Herausforderungen bei der Überwachung der Umsetzung des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens der UNO durch die Regierungen auszutauschen.
Workshop-Teilnehmende diskutieren vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Kirche und Regierung
(LWI) – „Der Aufbau einer gesunden Arbeitsbeziehung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Simbabwe (ELKS) und unserer Regierung stellte das Erfolgsrezept für die erfolgreiche Überwachung der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsinstrumente dar“, so Pfarrerin Dr. Elitha Moyo, die die Advocacy-Arbeit der ELKS leitet.
Moyo rät anderen Mitgliedskirchen und Länderprogrammen des Lutherischen Weltbunds (LWB), gute Beziehungen zu ihren Regierungen zu pflegen, „die vorrangig in der Pflicht stehen, wenn es um die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte geht.“ Sie tat dies im Rahmen eines Workshops zur Umsetzung der Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) in Afrika. Der in Bulawayo, Simbabwe, abgehaltene Workshop bot den Menschenrechtsanwältinnen und -anwälten auch Gelegenheit, voneinander zu lernen.
Zu diesem Anlass kamen vom 7. bis 9. Februar 23 Teilnehmende aus Kamerun, Kenia, Äthiopien, Nigeria, Sierra Leone, dem Südsudan, Tansania und Simbabwe zusammen, um sich intensiv mit den UPR-Mechanismen der Vereinten Nationen auseinanderzusetzen. Ermöglicht wurde der Workshop durch die LWB-Referentin für Gendergerechtigkeit, Sikhonzile Ndlovu, zusammen mit der LWB-Beraterin für Menschenrechte und Advocacy-Arbeit in Kenia, Lillian Kantai.
Die Teilnehmenden tauschten sich über Herausforderungen und die durch die intensive Beschäftigung mit dem UPR-Prozess in verschiedenen Kontexten gewonnenen Erkenntnisse aus. Dazu gehörte auch das Misstrauen der Regierung gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich in der Advocacy-Arbeit für Menschenrechte engagieren, der Bedarf an größerer finanzieller Unterstützung und die Notwendigkeit zu mehr Kapazitätsentwicklung sowie die Herausforderung, irreführenden Theologien entgegenzuwirken und eine engere Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Entwicklungspartnerinnen und -partnern aufzubauen.
Trotz äußerer Faktoren, wie dem Schrumpfen des öffentlichen Raums, schwacher Rechtssysteme und einem zögerlichen Einbringen in die Advocacy-Arbeit für Menschenrechte von Seiten einiger Kirchenoberhäupter, sprach Collins Onyango von LWB-Südsudan vom Erfolg der sogenannten „sanften Advocacy-Arbeit“ beim Umgang mit „unfreundlichen“ Regierungen und darüber, wie wichtig es ist, sämtliche Interessengruppen in den Prozess einzubinden, um ein Gefühl der Eigenverantwortung zu schaffen.
„In meinem Land hat die Südsudanesische Zivilgesellschaftskoalition neutrale Themen gefunden, um unsere gemeinsame Arbeit mit der Regierung in Gang zu bringen, während wir weiter daran arbeiten, eine Beziehung auf Vertrauensbasis aufzubauen“, sagte Onyango. „Der Verzicht auf Konfrontationen funktioniert für uns sehr gut, dadurch haben wir die gewünschten Ergebnisse in unserer Advocacy-Arbeit erzielt.“
Justice Oman von der Gesamtafrikanischen Kirchenkonferenz (All-Africa Conference of Churches, AACC) bestärkte die Teilnehmenden, regionale Plattformen und Mechanismen wie die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker zu nutzen. Sie ist ein gerichtsähnliches Organ, das mit der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und der Kollektivrechte auf dem gesamten afrikanischen Kontinent beauftragt ist.
Am dritten Tag des Workshops führte eine Delegation der Kommunalverwaltung die Teilnehmenden bei einer Ortsbegehung durch Mberengwa, eine kleine Bergbaustadt in Zentral-Simbabwe. Mberengwa ist bekannt für seine Gold- und Lithium-Vorkommen. Hier finden auch inoffizielle Abbautätigkeiten im kleineren Rahmen statt, da die Einwohner der Stadt mit wachsender Armut zu kämpfen haben.
In Simbabwes UPR-Prüfungsbericht stand, dass die COVID-19-Pandemie alle Bereiche der Wirtschaft betroffen habe. Als direkte Folge der Pandemie wurden Existenzen ruiniert und Arbeitsplätze gingen verloren, zudem war die Ernährungsunsicherheit weit verbreitet.
Die Teilnehmenden besichtigten einen vom LWB geförderten Gemeinschaftsgarten, in dem sich Frauen landwirtschaftlich betätigen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern und an Schulungen zur Advocacy-Arbeit für wirtschaftliche Gerechtigkeit teilnehmen. Vertretende der Kommunalverwaltung sowie angestammte Führungspersonen lobten die Bemühungen des LWB und sicherten die Tragfähigkeit des Gartens zu, der für das Leben der Frauen vor Ort und deren Familien einen großen Nutzen bringt.
Das UPR ist ein vom Menschenrechtsrat eingerichtetes Verfahren, mit dem die Menschenrechtsakten aller 193 UN-Mitgliedsstaaten regelmäßig geprüft werden. Vertretende der überprüften Staaten stellen Tätigkeiten vor, die zur Erfüllung der Verpflichtung unternommen wurden, während Vertretende der Zivilgesellschaft aufgefordert sind, Informationen und Empfehlungen einzureichen.