LWB begrüßt Entscheidung der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen
KRAKAU, Polen/GENF (LWI) – Der Lutherische Weltbund (LWB) hat die Entscheidung der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen begrüßt, auch Frauen zu ordinieren. Bei der Entscheidung vom Samstag, 16. Oktober, stimmten 45 Mitglieder der Synode für den entsprechenden von der Frauenkommission vorgelegten Antrag. 13 Mitglieder stimmten dagegen bei einer Stimmenthaltung.
Die Diskussion über die Ordination von Frauen in der polnischen Kirche wurde seit mehr als 70 Jahren immer wieder geführt. Bei der letzten Abstimmung 2016 gab es zum ersten Mal eine höhere Zahl von Mitgliedern der Synode, die den Antrag unterstützten, als Stimmen dagegen. Allerdings reichte das nicht für die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Kirchenparlament.
Der leitende Bischof der Kirche, Jerzy Samiec, sagte: „Ich glaube, das ist eine gute Entscheidung, und sie wird gute Früchte tragen. Für die Kirche war das ein langer Prozess, und jetzt werden wir gemeinsam einen Weg in die Zukunft finden.“
Samiec weiter: „Ich freue mich besonders für die Frauen, die Theologie studieren. Ich bin von Frauen angesprochen worden, die mir gesagt haben, sie hätten bisher für sich keinen Platz in dieser Kirche gesehen. Das hat sich jetzt geändert.“
Marcia Blasi, LWB-Programmreferentin für Gendergerechtigkeit und Frauenförderung, begrüßte diese Nachricht und sagte: „Wir sind dankbar für die am Samstag getroffene Entscheidung. Mögen die Führungskompetenzen von Frauen und ihr Dienst einen Beitrag zur Stärkung der Einheit im Leib Christi leisten.“
Blasi fügte hinzu: „Unsere Gebete sind mit all den Frauen, die sich auf diesen Tag vorbereitet und voller Hoffnung darauf hingearbeitet und gewartet haben, und auch mit der Kirchenleitung, die diesen Schritt gegangen ist. Die Förderung der Gendergerechtigkeit in der Kirche und in der Gesellschaft ist unsere gemeinsame Verpflichtung und unser Zeugnis für die Liebe Gottes in dieser Welt.“
Seit 1963 sind in Polen theologisch ausgebildete Frauen befugt, zu unterrichten, Gottesdienste zu leiten und in den Gemeinden seelsorgerisch tätig zu sein. 2008 hat die Synodale Kommission für Theologie und Bekenntnis entschieden, dass es keine theologischen Hindernisse für die Ordination von Frauen zu geistlichen Ämtern gibt.
Seit 1999 dürfen Frauen Diakoninnen werden, Gottesdienste abhalten und Sakramente verwalten; seit 2016 dürfen sie auch Abendmahlsfeiern leiten. Es war ihnen jedoch nicht gestattet, einer Gemeinde vorzustehen oder ein Bischofsamt zu übernehmen. Der neue Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Von LWB/P. Hitchen. Deutsche Übersetzung: Detlef Höffken, Redaktion: LWB/A. Weyermüller