Menschenrechte in Mosambik bleiben eine Herausforderung

21 Jan. 2016
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Diskussion mit einer Dorfgemeinschaft im Vorfeld der Menschenrechtsbewertung. Foto: LWF/ S. Oftadeh

Diskussion mit einer Dorfgemeinschaft im Vorfeld der Menschenrechtsbewertung. Foto: LWF/ S. Oftadeh

Genf, 21. Januar 2016 (LWI) – Die Regierung von Mosambik hat den Grossteil der in der allgemeinen regelmässigen Überprüfung des Landes angesprochenen Menschenrechtsprobleme eingeräumt. Viele der genannten Probleme waren von anderen Mitgliedsstaaten im Menschenrechtsrat nach Rücksprache mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Lutherischen Weltbund (LWB) aufgezeigt worden.

Bis heute kämpft Mosambik mit den Folgen eines 16-jährigen Bürgerkriegs, der 1992 beendet wurde. Seither gab es zwar langsame aber stetige Fortschritte in der Entwicklung von Frieden und Demokratie zu verzeichnen, doch im Bereich der Menschenrechte gibt es noch viel zu tun. Der UPR nannte in diesem Zusammenhang besonders Probleme mit Landraub, Frauenrechte, das Recht auf und den Zugang zur Justiz sowie die Rechte von Minderheiten wie Menschen mit Behinderungen, mit Albinismus, HIV-Infizierte und Menschen mit anderer sexueller Orientierung.

Am 19. Januar hatte sich die Arbeitsgruppe für die allgemeine regelmässige Überprüfung zum zweiten Mal seit 2011 mit der Menschenrechtssituation in Mosambik befasst. Bei der Anhörung zugegen war eine hochrangig besetzte Delegation der mosambikanischen Regierung, mit dem Minister für Justiz, Verfassungs- und Religionsangelegenheiten, Abdurremane Lino de Almeida, an der Spitze.

Die allgemeine regelmässige Überprüfung ist ein besonderer Mechanismus des UN-Menschenrechtsrates zur Verbesserung der konkreten Menschenrechtssituation in allen 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, der im viereinhalbjährigen Turnus die Lage in jedem Mitgliedsstaat beleuchtet. Im Rahmen der Überprüfung ist erwünscht, dass nichtstaatliche Organisationen sogenannte Parallelberichte vorlegen, in denen sie ihre unmittelbaren Erfahrungen und eigenen Untersuchungen zur Menschenrechtslage im jeweiligen Land darstellen. Die Mitglieder des Menschenrechtsrates können diese Ergebnisse in die Empfehlungen einfliessen lassen, die sie gegenüber dem überprüften Staat aussprechen.

Zentrale Probleme: Frauenrechte, Landrechte

Viele dieser Probleme hat die mosambikanische Menschenrechtsliga (Liga dos Direitos Humanos, LDH) der Völkergemeinschaft zur Kenntnis gebracht. Mithilfe einer Reihe von Befragungen und Lobbyveranstaltungen sorgte sie dafür, dass die Stimme der Zivilgesellschaft bei der allgemeinen regelmässigen Überprüfung Gehör fand. Der LWB leistete seinerseits einen Beitrag mit der Durchführung des ersten Workshops zur Vorbereitung der Anhörung in Maputo und mit der Koordination der Advocacy für die mosambikanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der internationalen Ebene des Überprüfungsprozesses.

„Ich freue mich, dass die meisten der Empfehlungen, für die wir uns heute eingesetzt haben, von vielen Mitgliedsstaaten aufgegriffen worden sind, und ich hoffe, dass meine Regierung diese Empfehlungen annehmen wird“, betonte Dr. Sousa Goncalves Shelle, Leiter der Strategieplanung bei der LDH, im Rahmen einer von der Menschenrechtsliga, dem LWB und der Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme organisierten Podiumsdiskussion zur Auswertung der Überprüfung. Nordine Ferrao, Advocacyreferent bei LWB-Mosambik, ergänzte: „Ich bin froh, dass die Frage der Landrechte heute thematisiert wurde, wenn auch nur von wenigen Staaten, denn sie ist für viele Menschen auf dem Land in Mosambik sehr wichtig.“

Dr. Alice Mabote, Gründungsmitglied der LDH, stellte ihrerseits allerdings infrage, ob die Regierung tatsächlich wie behauptet 90 Prozent der bei der ersten allgemeinen Überprüfung 2011 ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt habe. Sie verwies darauf, dass es dem Überwachungsprozess an Transparenz fehle und dass eine Reihe von Problemen aus dem ersten Zyklus nach wie vor vorhanden seien, etwa im Blick auf die wirksame Durchsetzung des Erbrechts von Frauen, die Bekämpfung der Diskriminierung von Mädchen im Bildungswesen, Korruption und die Straflosigkeit der Vollzugsbehörden. Darüber hinaus äusserte sich Dr. Mabote besorgt angesichts der unzureichenden Aufmerksamkeit, die die Überprüfung einigen sehr dringlichen Problemen geschenkt habe, so dem brüchigen Friedensprozess und der bei Wahlen in manchen Landesteilen auftretenden Gewalt.

Konstruktiver Dialog mit der Regierung

Trotz der weiter bestehenden Probleme begrüsste die Delegation der mosambikanischen Zivilgesellschaft den konstruktiven Dialog zwischen der Regierung von Mosambik und anderen Mitgliedsstaaten. Die mosambikanische Regierung habe ihre Kooperationsbereitschaft im Rahmen des Überprüfungsmechanismus durch die Entsendung einer hochrangig besetzten Delegation nach Genf demonstriert. Dementsprechend gehen die zivilgesellschaftlichen Organisationen davon aus, dass der Dialog über die Umsetzung mit den jeweils zuständigen Behörden weitergeführt werden kann. Im Verlauf der Überprüfung notierten die VertreterInnen der Zivilgesellschaft eine ganze Reihe Bereiche, in denen sie die Regierung bei der Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort unterstützen und dazu beitragen können, dass verschiedene hilfreiche Gesetze möglichst schnell Wirksamkeit erlangen.

„Wir freuen uns auf die Weiterarbeit mit diesen Empfehlungen“, betonte Shelle. „Wir gehen davon aus, dass sich die Regierung mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammensetzt und eine transparente Strategie für die Umsetzung der Empfehlungen sowie einen Aktionsplan erarbeitet, die sich anhand eindeutiger Indikatoren verifizieren lassen.“

 

LWF/OCS