Neues Gesetz ermöglicht Abschiebung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
GENF, Schweiz (LWI) – Der Lutherische Weltbund (LWB) äußert sich tief besorgt über die Änderungen des dänischen Ausländergesetzes. Dieses neue Gesetz ermöglicht die Abschiebung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und sieht vor, dass diese Menschen nach ihrer Registrierung an der dänischen Grenze in ein Drittland außerhalb der EU gebracht werden, in dem das Asylverfahren abgewickelt werden soll.
In einer Erklärung äußert sich der LWB bestürzt über die Entscheidung der dänischen Regierung, die „für Flüchtlinge, Migrierende und Asylsuchende Ungewissheiten, Gefahren und den ungerechtfertigten Verlust ihrer Menschenrechte und ihres Anspruchs auf Schutz bedeutet.“ In der Erklärung heißt es, dass diese Gesetzesänderung „gegen internationales Recht und Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden verstößt“. Dazu gehören auch die UN-Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 (Dänemark ist einer der Unterzeichnerstaaten) und der vor kurzem geschlossene Globale Pakt für Flüchtlinge.
Die Erklärung weist erneut darauf hin, „dass Flüchtlinge viel verlieren, wenn sie fliehen, aber niemals ihre Menschenrechte.“ Weiterhin erinnert der LWB daran, dass der Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Völkerrecht verankert ist. Allerdings „verabschiedet sich die dänische Regierung mit diesem neuen Gesetz auf dramatische Art von ihrer Solidarität mit den schutzbedürftigsten Menschen, von ihren internationalen Verpflichtungen und von ihrer Reputation als Nation, die rechtsstaatliche Prinzipien und Menschenrechte respektiert.“
Die Erklärung des LWB schließt damit, dass es eine wichtige Aussage des Evangeliums und Jesu Christi ist, den Fremden willkommen zu heißen. Dieser Aufforderung kommen auch andere Religionen nach, ist sie doch ein humanitärer Imperativ. Der LWB fordert von
- der dänischen Regierung, diese Entscheidung dringend zu überdenken;
- der internationalen Gemeinschaft und der Europäischen Union, dafür zu sorgen, dass das Völkerrecht und die damit verbundenen Verpflichtungen eingehalten werden;
- von ihren Mitgliedskirchen, sich bei ihren Regierungen zur Wahrung der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden einzusetzen.