Gerichtsurteil: christliche Publikation darf den Namen „Allah“ nicht verwenden
(LWI) – Der Lutherische Weltbund (LWB) hat sich zutiefst besorgt erklärt angesichts der Entscheidung eines Berufungsgerichts, das einer römisch-katholischen Publikation verboten hat, wenn von Gott die Rede ist, das malaiische Wort „Allah“ zu verwenden.
In einem vom 5. November datierten Schreiben an die Führungen der LWB-Mitgliedskirchen in Malaysia bezeichneten LWB-Präsident Bischof Dr. Munib A. Younan und LWB-Generalsekretär Pfr. Martin Junge das Urteil als einen Versuch, die Freiheit der Religionsausübung und Meinungsäusserung in Malaysia einzuschränken, der Verwirrung, Ressentiments und Zwietracht zur Folge haben könnte.
„Das Urteil … läuft der jahrhundertealten, allgemein akzeptierten Verwendung des Wortes „Allah“ durch arabische ChristInnen im Nahen Osten und in anderen Teilen der Welt zuwider, es verletzt die Freiheit der Religionsausübung und der Meinungsäusserung der ChristInnen in Malaysia und es droht, unnötige Spaltung und Zwietracht zwischen ChristInnen und MuslimInnen in Malaysia zu verursachen“, so die LWB-Vertreter weiter.
In einer Entscheidung vom 14. Oktober hatte das Malaysische Berufungsgericht bestätigt, dass die römisch-katholische Wochenzeitung Herald die Verwendung des Wortes „Allah“ unterlassen muss und dass ein entsprechender Ministerialerlass die verfassungsmässigen Rechte der Zeitung nicht verletzt.
Das Gericht befand, die Verwendung des Namens „Allah“ sei nicht wesentlich für den Glauben und die Praxis des Christentums und eine solche Verwendung würde Verwirrung stiften.
In ihrem Schreiben an die malaysischen Kirchen stellten Younan und Junge fest, das Wort „Allah“ werde seit über 2.000 Jahren von ChristInnen verwendet.
„Wenn malaiischsprachigen ChristInnen verboten würde, Gott als „Allah“ anzusprechen, wären ihre Lehre, Praxis, ihr Gottesdienst und ihre Gebräuche nicht länger frei“, betonen die LWB-Vertreter in dem Schreiben, das sich an die Leitungen der Basler Christlichen Kirche Malaysias, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Malaysia, der Lutherischen Kirche in Malaysia und Singapur sowie der Protestantischen Kirche in Sabah richtet.
Younan und Junge betonten, die grundlegenden Rechte der freien Religionsausübung und Meinungsäusserung, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, gälten auch für die Verfassung und Gesetzgebung Malaysias. Das Recht, seiner Meinung ohne Einmischung anhängen zu dürfen, sei integraler Bestandteil der Meinungsfreiheit und freien Meinungsäusserung und „das Urteil ist ein Eingriff in die Meinungen malaiischsprechender ChristInnen und ihre konkrete Praxis“, so die Autoren des Schreibens.
„Religiöse Intoleranz ist eine Quelle von Gewalt und Leid, während die Religionsfreiheit ihrerseits Quelle und Grundlage friedlicher Koexistenz ist“, heisst es weiter in dem Schreiben, das sich dabei auf Aussagen bezieht, die der LWB-Rat anlässlich seiner Tagung im vergangenen Juni gemacht hat.
Bei einem Besuch in Malaysia waren Younan und Junge 2011 mit Regierungsvertretern zusammengetroffen und hatten darüber gesprochen, dass eine Förderung des Verständnisses und der Zusammenarbeit auf interreligiöser und interethnischer Ebene durch den Dialog notwendig sei, um in dem Land Einheit in Vielfalt wachsen zu lassen.
In Malaysia stellen MuslimInnen etwa 60 Prozent der Bevölkerung von 28 Millionen Menschen. ChristInnen sind im Land mit 9 Prozent vertreten, dazu kommen BuddhistInnen, Hindus und weitere Religionsgemeinschaften.