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Der LWB-Rat
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LWB-Ratmitglieder und BeraterInnen, Ratstagung im September 2004 in Genf (Schweiz). © LWB/D. Zimmermann |
Der Rat ist in der Zeit zwischen den in der Regel alle sechs Jahre stattfindenden LWB-Vollversammlungen zuständig für die Geschäfte des Weltbundes. Er wählt den Generalsekretär/die Generalsekretärin und den Schatzmeister/die Schatzmeisterin und legt deren Aufgaben fest. Der Rat entscheidet über die Struktur des LWB-Sekretariats, setzt die Haushalte des Weltbundes fest und legt den Mitgliedskirchen einen Jahresbericht vor.
Der Rat tagt alle zwölf bis 18 Monate und besteht aus dem/der von der Vollversammlung gewählten Präsidenten/Präsidentin, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin, der/die aus dem Kreis der Ratsmitglieder oder von ausserhalb gewählt werden kann, und 48 von der Vollversammlung gewählten Personen. Die Verfassung des LWB
verlangt für die Mitgliedschaft des Rates eine „angemessene Vertretung" von Ordinierten und LaInnen, Frauen und Männern und Jugendlichen.
LWB-Ratstagung, August 2003 in Winnipeg (Kanada). © LWB/D. Zimmermann |
Der Rat wählt aus seiner Mitte fünf VizepräsidentInnen. Im Hinblick auf den globalen Charakter des Weltbundes wird bei der Wahl des Präsidenten/der Präsidentin, der VizepräsidentInnen und des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin darauf geachtet, dass je eine Person aus folgenden sieben geographischen Bereichen kommt: Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik, Nordamerika, Mittel- und Osteuropa, die nordischen Länder sowie Mittel- und Westeuropa.
Der Rat wählt aus seiner Mitte ein Exekutivkomitee, Programmausschüsse und Ständige Ausschüsse und einen Projektausschuss sowie deren Vorsitzende.
Die Amtszeit der Ratsmitglieder endet mit dem Abschluss der folgenden ordentlichen Vollversammlung. Eine einmalige Wiederwahl der Mitglieder des Rates ist möglich.







