LWB-Mitgliedskirchen
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Zur Zeit gehören 140 Mitgliedskirchen aus 78 Ländern dem LWB an. Diese Kirchen vertreten rund 68,3 Millionen ChristInnen weltweit.
Hier finden Sie Informationen zu den im September 2005 neu aufgenommen LWB-Mitgliedskirchen.
Die 140 LWB-Mitgliedskirchen gehören zu sieben Regionen:
Afrika: 30 Mitgliedskirchen, 17,13 Millionen Mitglieder
Asien: 47 Mitgliedskirchen, 8,28 Millionen Mitglieder
Europa:
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Mittel- und Osteuropa: 15 Mitgliedskirchen, 1,44 Millionen Mitglieder
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Mittel- und Westeuropa: 22 Mitgliedskirchen, 15,63 Millionen Mitglieder
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Nordische Länder: 6 Mitgliedskirchen, 20,07 Millionen Mitglieder
Lateinamerika und Karibik: 16 Mitgliedskirchen, rund 822.000 Mitglieder
Nordamerika: 4 Mitgliedskirchen, 4,96 Millionen Mitglieder
Der LWB wurde 1947 gegründet. Kirchen,
die dem Weltbund beitreten möchten, müssen dessen
Lehrgrundlage offiziell annehmen: "Der Lutherische
Weltbund bekennt die Heilige Schrift des Alten und Neuen
Testamentes als die alleinige Quelle und Norm seiner
Lehre, seines Lebens und seines Dienstes. Er sieht in
den drei ökumenischen Glaubensbekenntnissen und in den
Bekenntnissen der lutherischen Kirche, insbesondere in
der unveränderten Augsburgischen Konfession und in dem
Kleinen Katechismus Martin Luthers eine zutreffende
Auslegung des Wortes Gottes." (LWB-Verfassung,
Artikel II) (Der Link erfordert Adobe
Acrobat Reader)
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Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet die Vollversammlung oder - zwischen den in der Regel alle sechs Jahre stattfindenden Vollversammlungen - der Rat. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Vollversammlung kann auf Empfehlung des Rates die Mitgliedschaft für ruhend oder für beendet erklären.
Hier finden Sie eine Liste mit allen LWB-Mitgliedskirchen.
Assoziierte Mitgliedskirchen
Der LWB kann auch assoziierten Mitgliedskirchen, die dieselbe Lehrgrundlage wie die Vollmitglieder anerkennen, die Berechtigung zur Teilnahme an der Arbeit des Weltbundes zuerkennen. Solche Kirchen können sich an allen LWB-Aktivitäten beteiligen. Ihre VertreterInnen bei Vollversammlungen haben Rederecht, dürfen aber nicht abstimmen oder in ein Amt gewählt werden.
Hier finden Sie eine Liste aller LWB-Mitgliedskirchen sowie der assoziierten Mitgliedskirchen.
Anerkannte Kirchen, Räte und Gemeinden
Der LWB kann auch anerkannten Kirchen, Räten und Gemeinden, die dieselbe Lehrgrundlage wie Vollmitglieder oder assoziierte Mitgliedskirchen akzeptieren, die Berechtigung zur Teilnahme an der Arbeit des Weltbundes zuerkennen. Sie können sich an allen LWB-Aktivitäten beteiligen, haben aber auf einer Vollversammlung nur Beobachterstatus.
Hier finden Sie eine Liste aller LWB-Mitgliedskirchen sowie aller anerkannten Kirchen, Räte und Gemeinden.





